Minijob

Was ist ein Minijob?


Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung. Dabei bedeutet geringfügig, dass es eine bestimmte Verdienst- oder Zeitgrenze gibt. Ein Minijobber kann im gewerblichen oder privaten Bereich beschäftigt sein und sogar mehrere Beschäftigungen gleichzeitig als Minijob ausführen.

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Zwei Arten von Minijobs

450-Euro-Jobs sind auf eine bestimmte Verdienstgrenze begrenzt, während kurzfristige Minijobs von vornherein auf bestimmte Zeitgrenzen festgelegt sind. Bei 450€ (bald 520€) Jobs ist es wichtig, dass der Minijobber nicht regelmäßig mehr als 450€ im Monat verdient. Bei kurzfristigen Minijobs dagegen darf der Beschäftigte nicht mehr als 70 Tage im Jahr arbeiten. Die Höhe den monatlichen Verdienst spielt dabei keine Rolle.

Was für Rechte haben Minijobber?

Minijobber haben die gleichen Arbeitsrechte wie Vollzeitbeschäftigte. Das heißt, geringfügig Beschäftigte haben auch einen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung sowie auf bezahlten Urlaub. Natürlich gilt der Mindestlohn.

Gut zu wissen ist, dass Beschäftigte, bei 450€ Jobs, auch Anspruch auf Rentenversicherung erwerben. Mit geringen Eigenbeträgen können Minijobber von allen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung profitieren. Jedoch gilt dies nicht für andere Sozialversicherungen.

Manche Minijobs kann man sogar aus dem Homeoffice ausüben. Dafür bieten sich geringfügige Beschäftigungen als beispielsweise Content Writer, Übersetzer, Buchhalter oder in der Videoproduktion an.

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